Pfarreirat

Im Hebst 2021 wurde für unsere Gemeinde ein neuer Pfarreirat gewählt. Seine Mitglieder sind:

Lara Blommel
Louis Brüning    
Theresia Efting
Julia Krampe     
Christoph Krappe
Christa Meinker              
Monika Niehues
Christopher Ostendarp  (Vorsitzender)
Agnes Schroer  
Sebastian Wohner
Pfr. Hendrik Wenning    
Pfr. Jacob Vazhakunnathu           

a) Er fördert das Bewusstsein für das gemeinsame Priestertum aller Getauften. Dies verwirklicht sich darin, dass der Pfarreirat die Mitverantwortung jedes einzelnen Christen/jeder einzelnen Christin zu stärken sucht. Insbesondere trägt er Sorge für die Qualifizierung und Weiterbildung der ehrenamtlich Tätigen, um so die Charismen der Gläubigen zu entdecken und zu fördern.

 b) Der Pfarreirat erarbeitet und realisiert einen lokalen Pastoralplan. Gemeinsam beraten der leitende Pfarrer, das Pastoralteam und der Pfarreirat in Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand die pastoralen Herausforderungen und entwickeln Handlungsperspektiven, benennen Leitlinien, Schwerpunkte sowie Zielsetzungen des Pastoralplanes. Die Auseinandersetzung um die notwendigen Schwerpunkte und Ziele orientiert sich an den Ergebnissen des Diözesanpastoralplanes. Der lokale Pastoralplan wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Existiert bereits ein lokaler Pastoralplan, so wird dieser mindestens einmal im Laufe der Legislaturperiode überarbeitet. Bei sehr grundlegenden Veränderungen im Sozial- und Lebensraum sowie bei wesentlichen innerkirchlichen Veränderungen, vor allem auf Ebene des Bistums oder der Weltkirche, soll diese Überarbeitung zeitnah erfolgen. Der lokale Pastoralplan sowie dessen Fortschreibungen werden veröffentlicht.

c) Der Pfarreirat ermittelt, an welchen Orten und in welchen Einrichtungen, Verbänden und Vereinigungen, Gruppen und Projekten in der Pfarrei sich kirchliches Leben ereignet. Hierzu gehört auch, die Vielfalt der Gemeinden innerhalb der Pfarrei wahrzunehmen. Er trägt dafür Sorge, dass diese Vielfalt kirchlichen Lebens in geeigneter Weise untereinander vernetzt und eine angemessene Repräsentanz und Vertretung in der Arbeit des Pfarreirates und der Sachausschüsse sowie ggf. der Gemeindeausschüsse gewährleistet ist. Diese Vernetzung hat ein missionarisches Ziel: das christliche Leben in die Lebenswelten der Menschen einzubringen und durch ein glaubwürdiges Zeugnis die Menschen herauszufordern und für Christus und seine Kirche zu gewinnen.

 d) Der Pfarreirat sorgt für die Vernetzung der Pfarrei und weiterer kirchlicher Orte und Einrichtungen mit Partnern im Sozialraum, z.B. Kommune, evangelische Kirchengemeinden, Stadtteilinitiativen, etc.

a) Übernahme der Mitverantwortung für eine lebendige Liturgie in der die Verbindung zu den Lebenserfahrungen und -themen der Menschen gelingen kann;

b) Erarbeitung bzw. Anpassung von Konzepten für die Sakramentenkatechese mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;

c) Wahrnehmen der wirtschaftlichen und sozialen Nöte und Sorgen der Menschen und entsprechende Ausrichtung des karitativen Dienstes der Pfarrei,

d) Wahrnehmen des Lebensraums Schule und Suche nach geeigneten Formen der Kooperation;

e) Entwickeln eines Konzepts für die Öffentlichkeitsarbeit der Pfarrei

f) Wecken und Wachhalten von Verantwortung für weltkirchliche Anliegen sowie Nutzbarmachen weltkirchlicher Lernerfahrungen für die eigene Seelsorge;

g) Pflege und Vertiefen der ökumenischen Zusammenarbeit mit den christlichen Kirchen; h) Fördern des interreligiösen Dialogs und der Kooperation zwischen den Religionen; i) Vertreten der Anliegen der Menschen in der Öffentlichkeit;

j) lokales und weltweites Fördern der Verwirklichung von Frieden, Gerechtigkeit und der Bewahrung der Schöpfung.

a) die Mitwirkung bei der Erstellung des Haushalts- und Stellenplans mit dem Recht der Erörterung;
b) die Wahl der Vertreter der Pfarrei für die pastoralen Gremien der mittleren Ebene.

a) Der Pfarreirat stellt unter Bezug auf den lokalen Pastoralplan den Bedarf an finanziellen Mitteln im Bereich der Pastoral fest und meldet diesen beim Kirchenvorstand an. Seine Entscheidung über die Verwendung von Erlösen aus von ihm durchgeführten Festen und Aktionen kann vom Kirchenvorstand/Kirchenausschuss nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.

b) Der Pfarreirat entscheidet über die Einrichtung von Sachausschüssen, Projektgruppen und Gemeindeausschüssen und regelt die jeweilige Mitgliedschaft. Werden Gemeindeausschüsse gebildet, so bleibt der Pfarreirat in jedem Fall für alle übergeordneten Aufgaben in der Pfarrei unmittelbar zuständig und übernimmt die Vernetzung der Gemeinden und ihrer Gemeindeausschüsse.

c) Dem Pfarreirat ist vor der Besetzung der Pfarrstelle Gelegenheit zu geben, den Bischof über die Hauptabteilung Seelsorge-Personal des Bischöflichen Generalvikariates über die örtlichen Gegebenheiten und den lokalen Pastoralplan zu unterrichten und zum Besetzungsvorschlag des Bischofs Stellung zu nehmen